An folgenden Tagen kann der Arbeitsdienst geleistet werden:
Freitag, 15. Oktober 2021 ab 15 Uhr
Samstag, 16. Oktober 2021 ab 10 Uhr
und
Freitag, 5. November 2021 ab 15 Uhr
Samstag, 6. November ab 10 Uhr.
Es sollen zunächst 4 Plätze winterfest gemacht werden, auf den beiden weiteren Plätzen kann dann noch gespielt werden. Ein Anmeldung ist nicht erforderlich.
Auszug aus der Finanzordnung:
Zur Pflege und Unterhaltung der Vereinsanlage leistet jedes Mitglied über 18 Jahre jährlich 5 Arbeitsstunden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird ein Ablösebetrag von 10,- € fällig.
Der Einzug der ggf. fällig werdenden Beträge erfolgt nach Abschluss der Saison am 15. November bzw. am darauf folgenden Werk- oder Geschäftstag.