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Liebe Judoka, 

die Niedersächsische Landesregierung hat am 30. Oktober 2020 die neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 veröffentlicht und diese tritt am kommenden Montag in Kraft.

Dies bedeutet für uns, dass das Dojo (Judohalle) wieder nicht für den Trainingsbetrieb genutzt werden darf. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. November 2020.

Auf der Homepage des Niedersächsischen Judoverbands: https://www.njv.de/

findet ihr unter: Hometraining 2.0 Trainingspläne für das Heimtraining.

Über eine Trainingsaufnahme werden wir zeitnah informieren.

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