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Liebe Ju-Jutsuka, 

die Niedersächsische Landesregierung hat am 17. April 2020 die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ erlassen, in der u.a. die weitere Schließung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnlichen Einrichtungen verfügt wurde. 

Dies bedeutet für uns, dass das Dojo (Judohalle) weiterhin nicht für den Trainingsbetrieb genutzt werden darf. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. Mai 2020.

Auf der Homepage des Niedersächsischen Judoverbands: https://www.njv.de/

findet ihr unter: NJV-Corona-Newsticker aktuelle Informationen und

Trainingspläne für das Heimtraining.

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